Eine schuldhafte Infektion einer anderen Person mit dem HI-Virus wird in den einzelnen Ländern unterschiedlich bewertet und geahndet.
Als typische schuldhafte, also vorwerfbare vorsätzliche oder fahrlässige Handlung eines Infizierten, die eine Infektion mit HIV hervorruft, gelten insbesondere ungeschützter Geschlechtsverkehr mit Sexualpartnern, die über die Infektion des anderen nicht informiert sind sowie die Weitergabe von infektiösem Spritzbesteck, vor allem beim intravenösen Konsum von Drogen. Weiterhin kommt die Verwendung HIV-verseuchter Blutkonserven in Betracht. Teilweise wird auch die Weitergabe von HIV während der Schwangerschaft oder der Geburt oder durch das Stillen als schuldhaft angesehen, wenn die werdenden Mütter Maßnahmen gegen eine Weitergabe der Infektion abgelehnt oder unterbrochen haben, namentlich im African Model AIDS Law.[1]
© MMXXIII Rich X Search. We shall prevail. All rights reserved. Rich X Search